helfen ohne grenzen

Aus der Satzung

Satzung von Helfen ohne Grenzen zum Downloaden ( 44 KByte)

Zweck des Vereins

  1. Der Verein wendet sich gegen jede Form der Unterdrückung und Beraubung der Freiheitsrechte von Menschen, in erster Linie von Minderheiten, egal ob durch diktatorische Regimes, Krieg oder jede andere Form der physischen und psychischen Gewalt (z.B. Repressalien, Willkür, Deportation, Vergewaltigung, Folter, Nahrungsentzug, Bildungsentzug, etc.)
  2. Der Verein wird seinen Vereinszweck insbesondere dadurch verwirklichen, als er Menschen, die als Folge von Krieg, Unterdrückung, Willkür, Repressalien, Folter, etc. an Hunger, Krankheiten, Bildungsmangel, Elend und Verwahrlosung, etc. leiden, Hilfen verschiedener Art zur Verfügung stellt; insbesondere Geld, Lebensmittel, Kleider, Instrumente und Werkzeuge aller Art, Medikamente, Unterkunft, Bücher und Lehr-/bzw. Lernbehilfe, Ausbildungsmaßnahmen, Informationen, etc. sowie alles, das zur Bestreitung eines menschenwürdigen Daseins nötig ist.
  3. Der Verein koordiniert seine Tätigkeit mit entsprechend wirkenden Personen, Organisationen und Vereinen im In- und Ausland, auch in den betroffenen Ländern.
  4. Die Ausrichtung der Arbeit des Vereines richtet sich an den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Grundsatzprogramm.

Ehrenamtliche Tätigkeit der Mitarbeiter und Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein versteht sich als Organisation ohne Gewinnabsichten mit ehrenamtlichen Mitgliedern.
  2. Die Mitarbeit im Verein ist freiwillig und ehrenamtlich ohne - auch nur indirekte - Gewinnabsicht und wird ausschließlich aus Solidarität geleistet.
  3. Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf auf keinen Fall eine Vergütung entrichtet werden, weder vom Verein als auch vom Hilfeempfänger. Dem ehrenamtlich Tätigen dürfen nur die tatsächlichen Kosten für die durchgeführte Tätigkeit erstattet werden und zwar in dem vom Verein vorher festgesetzten Rahmen.
  4. Der Dienst eines ehrenamtlich Tätigen ist weder vereinbar mit einem Dienstverhältnis oder einer selbständigen Arbeit beim Verein noch mit sonstigen vermögensrechtlichen Verhältnissen zu diesem.


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    Ab heuer ist es möglich, in der Steuererklärung zusätzlich zu den 8 Promille von der Einkommenssteuer für Kirchen, auch 5 Promille an registrierte  Hilfsorganisationen abzuführen. Wir haben uns deshalb beim Finanzministerium registrieren lassen.

    Um Helfen ohne Grenzen damit zu beglücken, brauchen Sie nur das entsprechende Kästchen in der Steuererklärung ankreuzen und unsere Steuernummer: 94080180212 einfügen (Aiutare senza Confini/ Helfen ohne Grenzen).

    Wir bitten um das Kreuzchen! (Wer nicht ankreuzt, überläßt das Geld dem Staat)

    Helfen ohne Grenzen ist im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Vereine (ONLUS) mit Landesdekret 20.1.1. vom 4.2.2003 eingetragen


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