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Die Spendengutscheine von Helfen ohne Grenzen sollen eine neue Form
des Spendens und des Schenkens gleichzeitig ermöglichen. Anstelle
eines "üblichen" Geschenkes zu Weihnachten, Geburtstag oder anderen
festlichen Anlässen kann ein lieber Mensch, ein Mitarbeiter oder
Kunde mit einem oder mehreren solcher Gutscheine mitsamt einem
kleinen Info-Prospekt, das wir Ihnen zusenden, beglückt werden. Auf
den Gutschein können Sie den Namen des SCHENKENDEN und des
BESCHENKTEN eintragen.
Jeder Gutschein hat den Wert von 25 Euro und ermöglicht einem
Flüchtlingskind den Besuch einer Schule für ein halbes Jahr.
So bestellen Sie Geschenksgutscheine.
Bitte schicken Sie uns ein E-Mail.
Darin teilen Sie uns bitte die Anzahl der gewünschten Gutscheine im Wert von je 25 Euro sowie Ihre
Postanschrift mit.
Nachdem der entsprechende Spendenbetrag auf unserem Spendenkonto
eingegangen ist oder per Kreditkarte bezahlt wurde, senden wir die
Gutschein zu.
Es gilt auch hier unsere 100% Garantie
NEU: Spenden mit Kreditkarte
Unsere Spendenkonten:
Raiffeisen Landesbank, Konto Nr. 4.444-0 - ABI 03493, CAB 11600
IBAN: IT18 S 03493 11600 000300044440
BIC: RZSBIT2B
Südtiroler Sparkasse, Konto Nr. 236000 - ABI 06045, CAB 11601
IBAN: IT38 J 06045 11601 000000236000
BIC: CRBZIT2B001
Südtiroler Volksbank, Konto Nr. 7.000 - ABI 05856, CAB 11610
IBAN: IT23 B 05856 11610 024570007000
BIC: BPAAIT2B024
Spenden in USA
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5 pro Mille für Helfen ohne Grenzen
Ab heuer ist es möglich, in der
Steuererklärung zusätzlich zu den 8 Promille von der Einkommenssteuer
für Kirchen, auch 5 Promille an registrierte Hilfsorganisationen
abzuführen. Wir haben uns deshalb beim Finanzministerium registrieren
lassen.
Um Helfen ohne Grenzen damit zu beglücken, brauchen Sie nur das
entsprechende Kästchen in der Steuererklärung ankreuzen und unsere
Steuernummer: 94080180212 einfügen (Aiutare senza Confini/ Helfen ohne Grenzen).
Wir bitten um das Kreuzchen! (Wer nicht ankreuzt, überläßt das Geld dem Staat)
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Helfen ohne Grenzen ist im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Vereine (ONLUS)
mit Landesdekret 20.1.1. vom 4.2.2003 eingetragen
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